Wohnumfeld-
beratung
Wohnumfeld-
beratung
Sicherlich haben Sie Ihr Zuhause nach Ihrem persönlichen Geschmack gestaltet und fühlen sich sehr wohl – fühlen Sie sich denn auch sicher?
Oft kann auf fremde Hilfe verzichtet werden, wenn geeignete Maßnahmen vorhanden sind. Es gibt ein breites Angebot an solchen Hilfsmitteln, zur Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden sowie beim Gehen, Sitzen, Liegen und Stehen.
In unserem gut ausgestatteten Ausstellungsraum in Estenfeld ist es uns gelungen verschiedene Wohnraumbereiche für ein selbstbestimmtes, sicheres und komfortables Leben in den eigenen vier Wänden erfahrbar zu machen. Hier zeigen wir Ihnen Hilfsmittel zur Rehabilitation und Pflege fertig montiert, live und in Aktion! Vor Ort können Sie Reha-Technik nicht nur ansehen sondern auch testen. In einem persönlichen Gespräch bieten wir professionelle Beratungen zu allen Möglichkeiten und stellen so Ihre bedarfsgerechte Versorgung sicher. Hier erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung, stehen Ihnen bei der Durchführung der Umbaumaßnahmen zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragsstellung bei Kostenträgern.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, können sie nicht nur Pflegehilfsmittel beantragen, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Anspruch nehmen, um die Wohnung, das Haus oder einzelne Räume barrierefrei zu gestalten. Zudem soll der Pflegebedürftige seinen Alltag möglichst selbstständig erleben können und die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Voraussetzung für die Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten ist mindestens Pflegestufe I. Anspruch auf Zuschüsse haben somit Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5.
Nach dem Pflegestärkungsgesetz betragen ab dem 1. Januar 2015 die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000,- Euro. Falls mehrere Maßnahmen hintereinander notwendig werden, können Sie jeweils erneut einen Antrag bei der Pflegekasse auf einen Zuschuss stellen.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Um jedoch einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag inklusive Kostenvoranschlag eingereicht werden. Die Pflegekasse prüft, ob sie als Kostenträger zuständig ist und inwieweit die Maßnahme notwendig ist – gegebenenfalls vor Ort durch den Medizinischen Dienst.
Um diese Frage zu beantworten haben wir Ihnen eine kurze Checkliste zusammengestellt, anhand der Sie überprüfen können, ob Ihr Zuhause barrierefrei ist. Dies dient einem ersten Eindruck der veränderten Situation und gibt unseren Beratern einen guten Anhaltspunkt für die Erstellung Ihres bedarfsorientierten Versorgungskonzeptes.
Es gibt viele Optionen, das Wohnumfeld sicher und barrierefrei zu gestalten. Wir zeigen Ihnen eine Auswahl der gängigsten Hilfen, Einrichtungen und Umbaumaßnahmen auf einen Blick.
Raum |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme |
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Bad |
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