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BERATUNGSHOTLINE 09305 - 9876-0

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese bei den in diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Wir nutzen ein digitales Hinweisgebersystem, um die Möglichkeit zu bieten, Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards innerhalb unseres Unternehmens sicher und vertraulich zu melden. Dadurch wird der Schutz von Hinweisgebern gemäß dem Whistleblower Protection Act gewährleistet. Um auf das Meldesystem zuzugreifen bitte klicken Sie hier.